Stiftungszweck

Triebfeder für Ausbildung, Wissenschaft und Soziales

Gemäß der Satzung unterstützt die Hans und Ria Messer Stiftung Wissenschaft, Forschung, Volks – und Berufsbildung und Studierendenhilfe sowie Mildtätigkeit und Wohlfahrtswesen.

Auszug aus der Satzung

  1. Die Hans und Ria Messer Stiftung (nachfolgend „HMS“ oder „Stiftung“) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige sowie mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 
  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass
    • einmalige oder laufende Zuschüsse (Stipendien) zur Aus- und Berufsausbildung förderungswürdiger Personen gewährt werden, 
    • wissenschaftlichen oder schulischen Einrichtungen überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland Mittel für wissenschaftliche Zwecke oder Zwecke der Aus- und Berufsbildung zur Verfügung gestellt werden,
    • Preise für besondere Leistungen von Wissenschaftlern und Studierenden ausgelobt werden, um dadurch die Forschung zu fördern und die Eigeninitiative anzuregen.

Die Stiftung verfolgt ihren Zweck auch durch Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke, die sich auf einem oder mehreren der folgenden Gebiete betätigen: Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe. 

  1. Zweck der Stiftung ist ferner die Unterstützung bestimmter Personen im Sinne des § 53 AO sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Zweck soll dadurch verwirklicht werden,
    • Personen zu helfen, die infolge körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO), 
    • unverschuldet in Not geratenen Personen, die bedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 Satz 3 AO sind, einmalige oder laufende Zuschüsse zu gewähren, um deren Not langfristig zu beheben oder
    • den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege oder anderen auf karitativem Gebiet tätigen steuerbegünstigten Körperschaften oder sonstigen steuerbegünstigten Einrichtungen zur Pflege und Behandlung schwerer, unverschuldeter Krankheiten durch Zuwendungen zu helfen, ihre Arbeit zu leisten. 

Die Stiftung verfolgt ihren Zweck auch durch Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich auf einem oder mehreren der folgenden Gebiete betätigen: Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 bzw. Nr. 2 Satz 3 AO und Förderung des Wohlfahrtswesens.