Stiftungszweck

Triebfeder für Ausbildung und Wissenschaft

Gemäß der Satzung unterstützt die Dr. Hans Messer Stiftung Wissenschaft und Forschung, Volks – und Berufsbildung sowie Studierendenhilfe. Bis heute wurden weit mehr als 10 Mio. Euro für Stiftungszwecke aufgewendet.

Auszug aus der Satzung

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass

a) einmalige oder laufende Zuschüsse (Stipendien) zur Aus- und Berufsausbildung förderungswürdiger Personen gewährt werden,

b) wissenschaftlichen oder schulischen Einrichtungen überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland Mittel für wissenschaftliche Zwecke oder Zwecke der Aus- und Berufsbildung zur Verfügung gestellt werden,

c) Preise für besondere Leistungen von Wissenschaftlern und Studierenden ausgelobt werden, um dadurch die Forschung zu fördern und die Eigeninitiative anzuregen.

Die Stiftung verfolgt ihren Zweck auch durch Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich auf einem oder mehreren der folgenden Gebiete betätigen: Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe.