Bewilligung der Fördermittel

Verfahren

Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt in Form einer schriftlichen Zusage. Bei größeren Projekten erhalten Sie mit der Zusage eine Projektvereinbarung, in der ggf. auch die Einreichung von Zwischenberichten etc. geregelt ist.

Die Auszahlung bzw. Überweisung der Mittel an den Mittelempfänger erfolgt nach einer Zusage entweder auf ein Verwahrkonto des Mittelempfängers oder nach Eingang der Rechnungsbelege / Nachweise, ggf. auch direkt an den Rechnungssteller.

 

Öffentlichkeitsarbeit nach Bewilligung

Alle die Projekte betreffenden öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten müssen einen Hinweis auf die Förderung durch die Dr. Hans Messer Stiftung enthalten. Aktivitäten sind der Stiftung anzuzeigen, wobei zuvor die Genehmigung für die Verwendung des Logos einzuholen ist.