Antragseinreichung

Ihren Antrag richten Sie an die Dr. Hans Messer Stiftung per Mail kontakt@dr-hans-messer-stiftung.de und zeitgleich per Post mit Originalunterschrift an die Stiftungsadresse:

Dr. Hans Messer Stiftung
Stiftungsmanagement
Messer-Platz 1
65812 Bad Soden

Ihren Antrag reichen sie bitte ungebunden ohne Heftklammern! und ohne Einbringen der Blätter in einzelne Klarsichthüllen an die oben genannte Adresse unserer Stiftung.

Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, sollten aber spätestens 6 Wochen vor der jeweiligen Sitzung vorliegen. Sollte das Antragsaufkommen insgesamt zu hoch sein, bitten wir ferner um Verständnis, dass auch dann, spät eintreffende Anträge oder solche Anträge, die Rückfragen offenlassen bzw. unvollständig sind, nicht berücksichtigt werden können.

Sitzungen finden derzeit Anfang Mai und Anfang November statt.

 

Antragsprüfung

Ihr Antrag wird objektiv rechtlich und sachlich auf Vereinbarkeit mit unseren Satzungszwecken und definierten Förderbereichen geprüft. 

Rechtliche Prüfung und Abwicklung des Förderwesens erfolgt durch unsere beauftragte externe Rechtsanwaltskanzlei. Ansprechpartnerin ist für alle Anträge und Fragen zu Förderungen Frau Rechtsanwältin Draxler, die die laufenden Geschäfte der Stiftung führt.

Je nach Sachlage erfolgen weitere fachspezifische Begutachtungen. Wenn ihr Antrag erfolgsversprechend ist, wird er zur Beratung und Entscheidung in der nächsten Sitzung dem Stiftungsrat empfohlen und dort behandelt. Eine Antwort erhalten Sie nach der jeweiligen Sitzung ausschließlich schriftlich.

Bei der sich anschließenden Beratung und Entscheidung ist die Dr. Hans Messer Stiftung frei. Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Anspruch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.